Hygiene

 

Jede medizinische Einrichtung muss bestimmte Hygienestandards erfüllen. Ein individuelles Hygienemanagement, das die umfangreichen Rechtsvorschriften erfüllt und den bestmöglichen Infektionsschutz für Patientinnen und Patienten sowie Praxismitarbeiter gewährleistet, ist dabei unabdingbar.
Um den Anforderungen zu entsprechen, müssen auch geeignete Materialien für Böden, Wände und Mobiliar verwendet werden. Der Einsatz ist dabei abhängig von der Raumnutzung.

Arbeitsabläufe

 

Räumlichkeiten, in denen sich eine Klinik oder eine Arztpraxis befindet, müssen den betrieblichen Anforderungen entsprechen. Bei einer Neuausrichtung des Betriebes ist zu prüfen und zu hinterfragen, ob die Räumlichkeiten an diese Anforderungen sinnvoll angepasst werden können. Dazu zählt beispielsweise, ob die Räume ihrer jeweiligen Nutzung entsprechend optimal angeordnet sind, ob Mitarbeiterwege verkürzt und so zu effektiveren Arbeiten geführt werden können und ob Patienten gezielt durch die Praxis geleitet werden.
Darüber hinaus kann in allen einzelnen Bereichen einer Praxis wie beispielsweise dem Labor, den Verbandsräumen und der Anmeldung evaluiert werden, ob die Anordnung und die Abstände des Mobiliars und der Utensilien unter Beachtung der häufigsten Handgriffe noch stimmig sind. Daraufhin können Schränke, Schubladen und Ablagen neu und sinnvoll angeordnet werden. Dies dient sowohl dem ökonomischen Handeln als auch der Zufriedenheit der ausführenden Person.

Arbeitsschutz

 

Der Arbeitgeber muss das Leben und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer während der Arbeitszeit schützen. Diese umfangreichen Vorschriften sind u.a. im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenrichtlinie und der Gefahrstoffverordnung geregelt.
Spezielle Mitarbeiterbereiche wie Pausenraum, Sanitär- und Umkleidebereiche müssen dementsprechend ausgebaut sein. Auch Lichtplanung, Oberflächenbeschaffenheit von Fußböden und Brandschutz müssen darauf ausgerichtet werden.

Barrierefreiheit

 

Da Barrierefreiheit noch nicht überall vorausgesetzt werden kann, ist der Gesetzgeber seit Jahren bestrebt, das Behindertengleichstellungsgesetz flächendeckend in den Bereichen "öffentlich begehbare Gebäude", "Wohnungen" und "öffentlichem Verkehrsraum" umzusetzen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in diesen Bereichen zu ermöglichen. Hierzu zählen Menschen mit körperlichen, sensorischen und mentalen Behinderungen, aber auch Ältere, Schwangere und Familien mit Kinderwagen.
Arztpraxen und Kliniken unterliegen im Bereich öffentlich begehbare Gebäude der DIN 180401.
Unterschieden wird hierbei die barrierefreie Planung im Neubau von der barrierefreien Planung im Bestandsbau. Im Neubau ist die DIN-Norm kompromisslos anzuwenden. In Bestandsgebäuden ist sie sinngemäß umzusetzen und der Umfang je nach Umsetzbarkeit mit den Fachämtern abzustimmen. Dabei stehen für den Betreiber häufig die hohen Kosten des Umbaus mit dem betriebswirtschaftlichen Nutzen des Gebäudes in Konflikt.
Die DIN-Norm fordert u.a. den Einbau von Aufzügen, den Ausbau größerer Sanitärbereiche und breiterer Flure und stellt höhere Ansprüche an die technische Einrichtung.
Neben der Fragestellung zur Angemessenheit der Kosten können vielseitige teils höherbewertete Einschränkungen, von der Statik bis zum Brandschutz im Raum stehen. Eine konkrete Aussage kann daher nur über eine Prüfung des Einzelfalls getroffen werden.

Beleuchtung

 

Gut ausgeleuchtete Praxis- und Klinikräumlichkeiten sind nicht nur wichtig für die Arbeit des Arztes, sondern helfen dabei, dass sich Patienten und Mitarbeiter gut aufgehoben fühlen. Darüber hinaus sorgt Licht für eine gute Orientierung und ist akzentuiert eingesetzt ein wichtiges Gestaltungselement. Ein Wartezimmer sollte gemütlich und nicht zu dunkel sein. Mitarbeiter an der Anmeldung, die an Bildschirmen arbeiten, benötigen eine helle Ausleuchtung ihres Arbeitsplatzes. Die verwendeten Leuchten dürfen nicht blenden und müssen für die Bildschirmarbeit zugelassen sein.

Akustik

 
Lärmquellen sind vielfältig: Telefone klingeln, an der Anmeldung werden Termine vereinbart, Patienten unterhalten sich im Wartezimmer und technische Geräte summen.
Um den Geräuschpegel und damit einen indirekten Stressfaktor niedrig zu halten, ist eine adäquate und raumübergreifende Schalldämmung wichtig. Hierfür sind spezielle Maßnahmen zu treffen, die vor allem Raumdecken, Wände, Böden und Türen betreffen. Gleichzeitig müssen die Bauteile den in den DIN-Normen geregelten Anforderungen entsprechen.
Eine gute Raumakustik unterstützt das Wohlbefinden des Menschen und hat Einfluss auf die sich daraus ergebende subjektive Bewertung einer Praxis.


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