Brandschutz

 
Schadhafte Leitungen, defekte Sicherungen oder unbemerkte Schwelbrände können besonders in gewerblichen Räumen, Hallen und Lagern schnell einen Brand mit großem Schadensausmaß verursachen. Dies kann für Mitarbeiter, Kunden oder Patienten lebensgefährlich sein.

Statistisch gesehen sind laut IFS-Datenbank (*Stand 2017 / IFS, Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.) knapp ein Drittel der allgemeinen Brände auf Elektrizität (31%), menschliches Fehlverhalten (21%) und auf Überhitzung zurückzuführen (10%).

In Bestandsbauten werden häufig über Jahre hinweg Umbauten vorgenommen, die ohne Baugenehmigung erfolgten. Diese sollten sowohl baurechtlich als auch brandschutztechnisch in Stand gesetzt und legalisiert werden.

Bei der Suche, Bewertung und Auswahl von geeigneten Büro-, bzw. gewerblichen Arbeits- und Betriebsräumen ist bei der Erstbesichtigung daher immer auf den vorhandenen Brandschutz zu achten. So ist bereits im Vorfeld auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Rettungswege, deren Breiten und zulässige Gesamtlänge zu achten. Rettungswege nachzurüsten oder anzupassen ist häufig mit hohen Kosten verbunden, zumal die Veränderung von Rettungswegen bauantragspflichtig ist.

Entsprechend der Gewerbeart und dem ausgewählten Objekttyp ist ein Brandschutzkonzept oder eine brandschutztechnische Stellungnahme erforderlich. Hier ist zu bewerten, ob es sich bei der Gewerbeeinheit um einen „kleinen Sonderbau“ entsprechend der Landesbauordnung handelt, oder die zusätzlichen Anforderungen an einen Bau besonderer Art und Nutzung („großer Sonderbau“) zu erfüllen sind. Hierzu zählen Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Krankenhäuser oder Industriebauten. Die im Brandschutzkonzept bzw. in der brandschutztechnischen Stellungnahme festgelegten Maßnahmen sind vollständig umzusetzen und rechtsverbindlich.

Daher empfiehlt sich ein aufmerksames Lesen. Nicht alle Maßnahmen sind aus den Brandschutzplänen ersichtlich.

Dem Betreiber obliegt eine gesetzliche Sorgepflicht. Dementsprechend muss er auf seinen Betrieb hin angepasste, gesetzlich vorgeschriebene Schutz – und Schadensverhütungsmaßnahmen umsetzen.


Betriebssicherheit

Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass von seinem Arbeitsplatz keine Gefahr ausgeht.

Betriebssicherheit heißt hier „störungsfreier und anwendungssicherer Betrieb von Maschine, Arbeitsablauf und Fahrzeug“. Dies bezieht sich auf die gesamte bauliche Anlage einschließlich der Außenbereiche.

So müssen Rettungswege vorhanden und Arbeitsplätze angenehm beleuchtet und ausreichend belüftet sein. Die Beschaffenheit und Rutschfestigkeit von Bodenbelägen sowie die Gewährleistung von guten Raumtemperaturen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Die aufgezählten Beispiele geben nur einen kleinen Ausschnitt aller Vorschriften wieder. Da es unzählige Varianten von Betrieben gibt, existieren dementsprechend viele gesetzliche Bestimmungen. Diese müssen abhängig vom Bauvorhaben berücksichtigt werden.


Öffentliche Einrichtungen

Viele öffentliche Einrichtungen sind bautechnisch veraltet und genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Dabei geht es häufig um Themen wie Brandschutz oder um die Gewährleistung eines barrierefreien Zuganges in das Gebäude. Außerdem können Fragen zur Energiebilanz oder zur Umsetzung neuer Raumkonzepte auftreten. So verlangen Schulen aufgrund geänderter pädagogischer Konzepte nach veränderten Raumbedingungen.

Diese baulichen Anpassungen müssen spezifischen und oft bundesländer-eigenen Anforderungen genügen und spezielle Pflichten berücksichtigen. Öffentliche Fördermittel können mit einbezogen werden.


Spezial: Non-territoriale Büroflächen

Analysen zeigen, dass Arbeitsplätze in Bürogebäuden durch die immer stärker werdende Flexibilisierung der Arbeitszeiten- und Tätigkeiten heute nicht mehr vollständig ausgelastet sind.

Außendiensttätigkeiten, Home-Office oder auch Beratung und Projektarbeit sind nicht mehr ausnahmslos an einen festen Arbeitsort gebunden.

Für Kommunen, öffentliche Verwaltungen und große Konzerne stellen diese Gebäudeflächen einen hohen Kostenfaktor dar. Trotz Nichtauslastung muss die gesamte Fläche ausgestattet, gereinigt, geheizt und klimatisiert werden.

Hier können non-territoriale Büroflächen Abhilfe schaffen. Der Arbeitgeber spart dadurch nicht nur Fläche, sondern auch die damit verbundenen höheren Miet- und Folgekosten.

Bei dieser Büroorganisation stehen die Arbeitsplätze allen Beschäftigten zur Verfügung und können nach fachlichem Bedarf oder nach Anwesenheit gewählt werden. Persönliches hat man im Rollcontainer immer dabei. Ruhe findet man in speziell dafür vorgesehenen Ruhezonen, abgeschlossenen Bereichen, sogenannten Denkerzellen. Guten Ideen kommen ja meist plötzlich und oft nach einem Ortswechsel. Darin liegt ein weiterer Vorteil mobiler Arbeitsplätze. Eine neue Umgebung fördert die Dynamik im Team, erhöht die Kontakte mit den Kollegen, sie inspiriert und hält geistig beweglich.

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